Beispiel, anonymisiert
Auszug: Kaufvertrag Druckmaschine
Die Rügefrist in Ziffer 8 ist kürzer als die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB, die zwischen Kaufleuten ohnehin gilt. Vorschlag: Frist an die tatsächliche Inbetriebnahme koppeln, nicht an die Anlieferung.
Der Eigentumsvorbehalt erfasst nur die Maschine, nicht die Forderung aus dem Weiterverkauf von Druckerzeugnissen. Für eine Druckerei ist das die wichtigere Sicherung.
Mündlich zugesagte Ersatzteile stehen nicht in der Beschaffenheit. Ohne Aufnahme in § 2 bleibt die Zusage im Streit schwer zu belegen.