Für wen
Die Prüfung richtet sich an Inhaber kleiner und mittlerer Betriebe, Freiberufler und Privatpersonen mit einem konkreten Text: Kauf einer Maschine oder eines Warenlagers, Werkvertrag über einen Umbau, Dienstvertrag mit einem freien Mitarbeiter, gewerblicher Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag einer GmbH oder GbR, Geheimhaltungsvereinbarung vor einer Verhandlung. Ein allgemeines Rechtsgutachten ohne Entwurf nehmen wir nicht an.
Was Sie in der Hand haben
Das Ergebnis ist ein Schreiben, in der Regel sechs bis zwölf Seiten. Jeder Punkt zitiert die betroffene Ziffer, sagt in Alltagssprache, welche Pflicht oder welches Risiko daraus folgt, und bietet eine Ersatzformulierung. Am Schluss steht eine knappe Empfehlung: unterschreiben in der vorliegenden Fassung, unterschreiben nur mit den genannten Änderungen, oder die Verhandlung aussetzen, bis ein tatsächlicher Punkt geklärt ist.
Eine Besprechung von 45 bis 60 Minuten gehört dazu, in der Kanzlei in Frankfurt oder am Telefon. Die Besprechung ersetzt das Schreiben nicht.
Umfang
Geprüft wird der deutsche Zivilvertrag einschließlich der Anlagen, die Leistung, Preis oder Haftung bestimmen. Typisch sind Kaufverträge über bewegliche Sachen, Werk- und Dienstverträge, gewerbliche Mietverträge, Gesellschaftervereinbarungen und Vertraulichkeitsabreden. Verbraucherverträge kennzeichnen wir gesondert, weil dort andere Klauselverbote gelten als zwischen Unternehmern.
Enthalten und nicht enthalten
- Enthalten: Durchsicht, schriftliche Stellungnahme, eine Besprechung, Formulierungsvorschläge für die strittigen Klauseln.
- Nicht enthalten: Verhandlung mit der Gegenseite, Entwürfe von Grund auf, steuerliche Bewertung, notarielle Beurkundung, Prüfung ausländischen Rechts, gerichtliche Schriftsätze, technische Abnahme einer Sache oder eines Baus.
Die Nachverhandlung können Sie anschließend gesondert beauftragen. Steht ein Grundstück im Mittelpunkt, weisen wir auf die notarielle Form hin und prüfen nur die schuldrechtlichen Nebenpunkte, die der Notar nicht schon zwingend vorgibt.
Wer die Akte führt
Federführend ist Dr. Helena Voss oder Markus Eller, je nach Vertragstyp. Kauf- und Werkverträge liegen bei Markus Eller, Dienst-, Gesellschafts- und Geheimhaltungsverträge bei Dr. Helena Voss. Die Annahme nennt den Namen. Vertretung im Urlaubsfall sagen wir vorher zu, sie bleibt innerhalb der Kanzlei.
Dauer, Ort, Vorbereitung
Nach vollständigen Unterlagen braucht die Prüfung fünf bis acht Werktage. Eine Eilfassung in 48 Stunden ist gegen Zuschlag möglich, wenn die Kapazität frei ist; das bestätigen wir, bevor Sie den Vorschuss überweisen. Die Arbeit findet in der Kanzlei statt, 112,Goethestraße,Frankfurt am Main,Hessen,60313,Germany. Sie müssen nicht anreisen, wenn die Besprechung am Telefon genügt.
Bitte halten Sie bereit: den aktuellen Entwurf in einer Fassung, alle Anlagen, den Schriftwechsel, aus dem mündliche Zusagen hervorgehen, und die Angabe, ob eine Partei Verbraucher ist. Mehrere umlaufende Fassungen ohne Kennzeichnung verzögern die Frist.
Grenzen
Wir bewerten nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Klauseln, die ein anderes Recht für anwendbar erklären, kennzeichnen wir und bewerten sie nicht nach diesem Recht. Ist der Text unvollständig, sagen wir das am Anfang der Stellungnahme und beschränken die Aussagen auf das, was vorliegt.
Honorar
Bis zwölf Seiten Vertragstext ohne umfangreiche Anlagen: ab 480 € zuzüglich Umsatzsteuer. Weitere angefangene fünf Seiten oder ein Anlagenbündel über fünfzehn Seiten: 160 €. Eilzuschlag: 40 % der Pauschale. Der Vorschuss beträgt die Hälfte, mindestens 240 €, und ist vor Beginn fällig. Die Sätze sind die Grundlage der Vergütungsvereinbarung, keine stillschweigende Beauftragung.
Den Weg von der Anfrage bis zur Besprechung finden Sie auch unter Prüfablauf.