Fünf Schritte, ein Schriftstück.
Die Vertragsprüfung folgt immer derselben Reihenfolge. So sehen Sie, wann Unterlagen fehlen, wann das Honorar fällig wird und wann die Gegenseite einen geänderten Text bekommt.
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Anfrage
Sie nennen Vertragsart, ungefähren Umfang, die Frist zur Unterschrift und ob ein Verbraucher beteiligt ist. Den Entwurf selbst schicken Sie noch nicht. Wir prüfen die Kollision mit bestehenden Mandaten und sagen innerhalb von zwei Werktagen, ob wir annehmen.
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Annahme und Vorschuss
Die schriftliche Annahme nennt den federführenden Anwalt, die Pauschale oder den Stundensatz und den Vorschuss. Erst danach senden Sie den aktuellen Entwurf, alle Anlagen und den bisherigen Schriftwechsel, der die Auslegung trägt. Fehlt eine Anlage, ruht die Frist.
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Durchsicht
Wir lesen den Text gegen den Sachverhalt, den Sie geschildert haben: Leistung, Preis, Fristen, Haftung, Beendigung, Form, anwendbares Recht, Gerichtsstand. Offene technische Fragen, etwa zu einer Maschine oder einem Bauvorhaben, markieren wir, statt sie zu raten.
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Stellungnahme
Sie erhalten ein Schreiben mit zitierten Klauseln, der Tragweite und einem Formulierungsvorschlag. Daneben eine kurze Liste der Punkte, die Sie selbst mit der Gegenseite klären müssen, weil sie nicht rechtlicher, sondern tatsächlicher Natur sind. Üblich sind fünf bis acht Werktage nach vollständigen Unterlagen.
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Besprechung
In der Kanzlei oder am Telefon gehen wir die Punkte durch, die Sie verhandeln wollen. Die Besprechung ist in der Pauschale der Prüfung enthalten und dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten. Weitere Schriftwechsel mit der Gegenseite sind die Nachverhandlung und werden nach Zeit abgerechnet.