Stimmen

Aus abgeschlossenen Prüfungen

Die Namen sind mit Einwilligung genannt, Vertragssummen und Gegenseiten bleiben ungenannt. Es sind Rückmeldungen nach der Besprechung, keine Bewertungen aus einem Verzeichnis.

Gebundenes Buch, aufgeschlagen auf einer dunklen Unterlage

Kauf einer gebrauchten Druckmaschine

Sabine Kröger führt eine Druckerei in Offenbach. Der Verkäufer, ein Betrieb in Hanau, hatte einen achtseitigen Kaufvertrag geschickt. Mündlich war eine zweijährige Wartung zugesagt, im Text stand nur „gebraucht, wie besichtigt“. Markus Eller hat die Beschaffenheit um die Wartung, die vorhandenen Zylinder und den Ausschluss versteckter Transportschäden ergänzt, die bei der Besichtigung nicht sichtbar waren.

Daneben war die Rügefrist an den Liefertag gekoppelt. Die Maschine sollte erst drei Wochen später an das vorhandene Farbwerk angeschlossen werden. Die Frist läuft in der unterschriebenen Fassung ab erfolgreicher Probeproduktion. Der Eigentumsvorbehalt wurde auf Forderungen aus dem Weiterverkauf von Drucksachen erstreckt. Die Verhandlung dauerte zwei Schriftwechsel. Den ursprünglichen Termin zur Unterschrift hat die Druckerei um eine Woche verschoben.

Den Lieferanten hat die neue Fassung geärgert. Unterschrieben haben wir sie trotzdem, weil die Wartung sonst nur im Gedächtnis geblieben wäre.

Sabine Kröger
Klassizistische Fassade mit hohen Fenstern

Werkvertrag für den Umbau eines Ladenlokals

Lina Abt leitet ein kleines Möbelatelier in Sachsenhausen. Ein Schreinereibetrieb sollte die Verkaufsfläche umbauen. Im Entwurf galt die Abnahme als erklärt, sobald der Auftraggeber die Fläche nutzte, auch bei offenen Mängeln. Dr. Helena Voss hat die Klausel auf eine förmliche Abnahme mit Mängelliste umgestellt und die Verjährung für die Einbauten, die mit dem Gebäude verbunden werden, von zwei auf fünf Jahre gezogen, passend zur gesetzlichen Frist bei Bauwerken.

Die Selbstvornahme blieb im Text, der Aufschlag für eigene Nachbesserung wurde gestrichen. Zwei Positionen im Leistungsverzeichnis waren unklar bezeichnet; die hat die Kanzlei nicht technisch bewertet, sondern als offene Punkte markiert, die das Atelier mit dem Schreiner klären musste. Die Stellungnahme umfasste sechs Seiten, die Besprechung eine Stunde in der Goethestraße.

Ich hatte gehofft, jemand sagt mir einfach, ob ich unterschreiben kann. Stattdessen lag eine Liste mit drei Änderungen vor, die der Schreiner dann übernommen hat. Das war umständlicher und am Ende brauchbarer.

Lina Abt

Im Dienstvertrag eines freien Statikers stand ein nachvertragliches Tätigkeitsverbot für ganz Hessen und zwei Jahre. Helena Voss hat den Radius auf die drei Auftraggeber begrenzt, die der Vertrag nannte. Der Auftraggeber hat mitgezogen, nachdem wir auf § 307 BGB hingewiesen haben. Die Formulierung ist kürzer geworden, nicht freundlicher.

Thomas Rehberg, freier Statiker, Dienstvertrag

Die Stellungnahme kam einen Werktag später als zugesagt, weil die Preisliste als Anlage fehlte. Ines Blum hat am selben Vormittag nachgefragt. Die Anmerkungen zur Nachhaftung waren danach so genau, dass wir die Klausel gestrichen haben, statt sie nur zu kürzen.

Gregor Feld, Einzelhändler, Dienstvertrag mit einem Ladenbauer

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