Honorare

Was eine Prüfung kostet, hängt am Text.

Die Beträge sind eine Orientierung für die Vergütungsvereinbarung. Sie ersetzen weder die individuelle Absprache noch eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wo dieses gilt. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.

Leistung Grundlage Orientierung
Erstgespräch, 45 Minuten Fester Satz, wird auf ein anschließendes Mandat angerechnet, wenn wir das so vereinbaren 190 €
Vertragsprüfung bis 12 Seiten Vertragstext, ohne umfangreiche Anlagen Pauschale laut Vereinbarung, eine Besprechung enthalten ab 480 €
Weitere angefangene fünf Seiten oder ein Anlagenkonvolut über 15 Seiten Zuschlag nach Sichtung 160 €
Eilprüfung innerhalb von 48 Stunden Nur bei freier Kapazität, Zuschlag auf die Pauschale 40 %
Vertragsentwurf Pauschale nach Sachverhalt, eine Überarbeitungsrunde enthalten ab 720 €
AGB-Durchsicht Pauschale, getrennt nach Verwendung gegenüber Verbrauchern oder Unternehmern ab 640 €
Nachverhandlung und sonstige Tätigkeit nach Zeit Stundenhonorar, Abrechnung in angefangenen 15 Minuten 280 € je Stunde

Auslagen für beglaubigte Abschriften oder erforderliche Registerauszüge rechnen wir gesondert ab und nennen sie vorher, sobald sie absehbar sind.

Wann wir eine Pauschale anbieten

Eine Pauschale passt, wenn der Entwurf vollständig vorliegt, deutsch ist und das deutsche Zivilrecht die Bewertung trägt. Fehlen Anlagen, ist der Text in mehreren Fassungen im Umlauf oder soll parallel verhandelt werden, nennen wir vorab einen Rahmen nach Stunden.

Gesetzliche Gebühren nach dem RVG bleiben möglich, etwa wenn nur eine Beratung ohne weitere Vereinbarung gewünscht ist. In der Vergütungsvereinbarung steht dann ausdrücklich, welche Art gilt.

Vorschuss

Mit der Mandatsannahme bitten wir um einen Vorschuss von der Hälfte der vereinbarten Pauschale, mindestens 240 €. Die Arbeit an der Akte beginnt nach Eingang. Der Rest folgt mit der Schlussrechnung, sobald die Stellungnahme hinausgeht oder der Entwurf in der vereinbarten Fassung vorliegt.

Einzelheiten zu Stornierung, ausgebliebener Terminwahrnehmung und bereits geleisteter Arbeit stehen in den Hinweisen zur Honorarerstattung.

Umfang schildern