Wann eine Erstattung in Betracht kommt
Ein gezahlter Vorschuss wird erstattet, soweit die entsprechende Arbeit noch nicht begonnen hat und Sie den Auftrag absagen. Beginn ist die erste inhaltliche Durchsicht des Entwurfs oder, beim Entwurf, die erste Formulierung. Die bloße Terminnotiz und die Prüfung auf Interessenkollision gelten nicht als Beginn.
Haben wir die Arbeit aufgenommen, rechnen wir die bis zur Absage aufgewendete Zeit zum vereinbarten Stundensatz ab, mindestens jedoch ein Viertel der Pauschale. Den überschießenden Vorschuss überweisen wir zurück. Eine bereits herausgegebene Stellungnahme, ein bereits übermittelter Entwurf oder eine abgeschlossene AGB-Fassung wird nicht erstattet; das Honorar bleibt für das gelieferte Schriftstück geschuldet.
Frist
Die Absage muss uns zugehen, bevor die Stellungnahme oder der Entwurf hinausgeht. Für Erstgespräche genügt eine Absage bis zum Ablauf des zweiten Werktags vor dem Termin, um das Honorar von 190 € nicht zu schulden. Spätere Absagen und Nichterscheinen ohne Absage lassen das Honorar für die reservierte Dreiviertelstunde bestehen, weil die Zeit in der Kanzlei freigehalten wurde.
Verlegen eines Termins
Einen Besprechungstermin verlegen wir einmal kostenfrei, wenn die Bitte zwei Werktage vorher eingeht und innerhalb von vier Wochen ein neuer Termin möglich ist. Weitere Verlegungen rechnen wir mit einer halben Stunde zum Stundensatz ab. Die schriftliche Prüfung läuft davon unabhängig weiter, sofern die Unterlagen vollständig sind.
Was nicht erstattet wird
Nicht erstattet werden: bereits übersandte Stellungnahmen und Entwürfe, Registerauslagen und andere Barauslagen, die wir in Ihrem Auftrag verauslagt haben, sowie der Eilzuschlag, wenn die Eilprüfung auf Ihren Wunsch bereits begonnen wurde. Gesetzliche Gebühren nach dem RVG richten sich nach dem Gesetz; ein freiwilliger Erlass kommt nur in Betracht, wenn die Tätigkeit noch nicht abgerechnet ist und wir dem schriftlich zustimmen.
Ablauf der Rückzahlung
Schreiben Sie an info@aware-lakefield.click oder rufen Sie +49-69-583721 an und nennen Sie den Namen auf der Rechnung sowie das Datum der Zahlung. Wir bestätigen den Eingang innerhalb von drei Werktagen und teilen den erstattungsfähigen Betrag mit. Die Überweisung erfolgt auf das Konto, von dem der Vorschuss kam, innerhalb von vierzehn Tagen nach unserer Bestätigung. Eine andere Methode, etwa Barauszahlung, bieten wir nicht an.
Ausnahmen
Können wir den Auftrag aus einem bei uns liegenden Grund nicht ausführen, etwa wegen einer nachträglich erkannten Interessenkollision oder wegen Krankheit ohne Vertretung, erstatten wir den vollen Vorschuss, auch wenn schon Notizen entstanden sind. Haben Sie wesentliche Anlagen zurückgehalten und wird die Stellungnahme dadurch unbrauchbar, bleibt das Honorar für die bereits geleistete Durchsicht geschuldet; eine Neuprüfung nach Nachreichung rechnen wir gesondert an.
Verbraucherrechte, die zwingend gelten, bleiben von diesen Hinweisen unberührt.